Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Topnews
Notfallzulassung für Kartoffelanbau
Bei der Schädlingsbekämpfung erhalten Deutschlands Kartoffelanbauern mehr Spielraum. Mit einer Notfallzulassung des BVL haben auch sie jetzt die Möglichkeit, die Glasflügelzikade mit Pflanzenschutzmitteln zu bekämpfen und so Ernteausfälle zu verhindern. Erst Anfang April war eine Notfallzulassung für sieben Insektizide im Zuckerrübenanbau bewilligt worden. Das Schadinsekt sorgt als Überträger bakterieller Erreger für große Schäden in vielen Kulturen.
Nach den Zuckerrübenbauern können jetzt auch die Kartoffelerzeuger die sich stark ausbreitende Schilf-Glasflügelzikade bekämpfen und so Ernteausfälle verhindern. Möglich macht dies eine zeitlich befristete Notfallzulassung für regulär zugelassene Pflanzenschutzmittel, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am Mittwoch (23.4.) für den Kartoffelanbau erteilt hat. Die Ausnahmegenehmigung gilt für einen Zeitraum von 120 Tagen. Anfang April hatte das BVL bereits eine Notfallzulassung für sieben Insektizide im Zuckerrübenanbau bewilligt.
Zum Schutz des Naturhaushalts und der Gesundheit von Mensch und Tier sind nach Angaben des BVL zusätzliche Risikominderungsauflagen erlassen worden, so etwa Mindestabstände oder die Ausbringung mit verlustmindernder Technik. Außerdem dürfen die Mittel nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Behörden angewendet werden.
Dem BVL zufolge verbreitet die Schilf-Glasflügelzikade in einigen Regionen Deutschlands Krankheiten in Zuckerrüben, Kartoffeln und weiteren Kulturen. Sauge die Zikade an den Pflanzen, übertrage sie bakterielle Erreger. Bei der Kartoffel löse sie die "bakterielle Knollenwelke" aus. Da sich die bakteriellen Erreger nicht direkt bekämpfen ließen, müssten Pflanzenschutzmaßnahmen bei der Zikade als Krankheitsüberträger ansetzen.
Aktuell prüft das Bundesamt weitere Notfallzulassungen für die Anwendung in Wurzelgemüse. Zudem wird auf Bundes- und Landesebene intensiv geforscht und nach weiteren Bekämpfungsoptionen gesucht. AgE
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Notfallzulassung für Kartoffelanbau
Bei der Schädlingsbekämpfung erhalten Deutschlands Kartoffelanbauern mehr Spielraum. Mit einer Notfallzulassung des BVL haben auch sie jetzt die Möglichkeit, die Glasflügelzikade mit Pflanzenschutzmitteln zu bekämpfen und so Ernteausfälle zu verhindern. Erst Anfang April war eine Notfallzulassung für sieben Insektizide im Zuckerrübenanbau bewilligt worden. Das Schadinsekt sorgt als Überträger bakterieller Erreger für große Schäden in vielen Kulturen.
Nach den Zuckerrübenbauern können jetzt auch die Kartoffelerzeuger die sich stark ausbreitende Schilf-Glasflügelzikade bekämpfen und so Ernteausfälle verhindern. Möglich macht dies eine zeitlich befristete Notfallzulassung für regulär zugelassene Pflanzenschutzmittel, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am Mittwoch (23.4.) für den Kartoffelanbau erteilt hat. Die Ausnahmegenehmigung gilt für einen Zeitraum von 120 Tagen. Anfang April hatte das BVL bereits eine Notfallzulassung für sieben Insektizide im Zuckerrübenanbau bewilligt.
Zum Schutz des Naturhaushalts und der Gesundheit von Mensch und Tier sind nach Angaben des BVL zusätzliche Risikominderungsauflagen erlassen worden, so etwa Mindestabstände oder die Ausbringung mit verlustmindernder Technik. Außerdem dürfen die Mittel nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Behörden angewendet werden.
Dem BVL zufolge verbreitet die Schilf-Glasflügelzikade in einigen Regionen Deutschlands Krankheiten in Zuckerrüben, Kartoffeln und weiteren Kulturen. Sauge die Zikade an den Pflanzen, übertrage sie bakterielle Erreger. Bei der Kartoffel löse sie die "bakterielle Knollenwelke" aus. Da sich die bakteriellen Erreger nicht direkt bekämpfen ließen, müssten Pflanzenschutzmaßnahmen bei der Zikade als Krankheitsüberträger ansetzen.
Aktuell prüft das Bundesamt weitere Notfallzulassungen für die Anwendung in Wurzelgemüse. Zudem wird auf Bundes- und Landesebene intensiv geforscht und nach weiteren Bekämpfungsoptionen gesucht. AgE
Markttipps
Notfallzulassung für Kartoffelanbau
Bei der Schädlingsbekämpfung erhalten Deutschlands Kartoffelanbauern mehr Spielraum. Mit einer Notfallzulassung des BVL haben auch sie jetzt die Möglichkeit, die Glasflügelzikade mit Pflanzenschutzmitteln zu bekämpfen und so Ernteausfälle zu verhindern. Erst Anfang April war eine Notfallzulassung für sieben Insektizide im Zuckerrübenanbau bewilligt worden. Das Schadinsekt sorgt als Überträger bakterieller Erreger für große Schäden in vielen Kulturen.
Nach den Zuckerrübenbauern können jetzt auch die Kartoffelerzeuger die sich stark ausbreitende Schilf-Glasflügelzikade bekämpfen und so Ernteausfälle verhindern. Möglich macht dies eine zeitlich befristete Notfallzulassung für regulär zugelassene Pflanzenschutzmittel, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am Mittwoch (23.4.) für den Kartoffelanbau erteilt hat. Die Ausnahmegenehmigung gilt für einen Zeitraum von 120 Tagen. Anfang April hatte das BVL bereits eine Notfallzulassung für sieben Insektizide im Zuckerrübenanbau bewilligt.
Zum Schutz des Naturhaushalts und der Gesundheit von Mensch und Tier sind nach Angaben des BVL zusätzliche Risikominderungsauflagen erlassen worden, so etwa Mindestabstände oder die Ausbringung mit verlustmindernder Technik. Außerdem dürfen die Mittel nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Behörden angewendet werden.
Dem BVL zufolge verbreitet die Schilf-Glasflügelzikade in einigen Regionen Deutschlands Krankheiten in Zuckerrüben, Kartoffeln und weiteren Kulturen. Sauge die Zikade an den Pflanzen, übertrage sie bakterielle Erreger. Bei der Kartoffel löse sie die "bakterielle Knollenwelke" aus. Da sich die bakteriellen Erreger nicht direkt bekämpfen ließen, müssten Pflanzenschutzmaßnahmen bei der Zikade als Krankheitsüberträger ansetzen.
Aktuell prüft das Bundesamt weitere Notfallzulassungen für die Anwendung in Wurzelgemüse. Zudem wird auf Bundes- und Landesebene intensiv geforscht und nach weiteren Bekämpfungsoptionen gesucht. AgE


